Gebäudeversicherungen

Die Sturmversicherung kommen bei unterschiedlichen Risiken zum tragen. Wenn Sachen unmittelbar durch einen Sturm beschädigt werden und wenn Bäume durch einen Sturm auf das Gebäude stürzen, tritt die Sturmversicherung in Kraft. Dieses geschieht auch dann, wenn Folgeschäden entstehen. Die Versicherung zahlt nicht, wenn Regen, Schnee oder Hagel eindringt und dadurch ein Schaden entsteht. Sollten dadurch Fenster oder Türen beschädigt werden, ist die Sturmversicherung ebenfalls nicht geeignet. Sollte die Windgeschwindigkeit unter acht liegen und Schäden entstehen, wird die Versicherungsgesellschaft nicht zahlen. Der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass die Schäden durch einen Sturm entstanden sind. Ein gutes Beispiel dafür sind Schäden, die Nachbarn zur gleichen zeit erlitten haben oder das zuständige Wetteramt zu informieren und sich dort zu erkundigen. Schaufensterscheiben sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und müssen vom Versicherungsnehmer extra versichert werden.

http://www.gebaeudeversicherung-fp.de/

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